Die private Krankenversicherung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der gesetzlichen. Besonders hinsichtlich der Leistungen übertreffen zahlreiche Tarife den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog. Daher wählen viele gerade junge Selbständige, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen die PKV. Allerdings schwinden die finanziellen Vorteile, sobald Kinder hinzukommen. Da die private Krankenversicherung keine kostenlose Familienmitversicherung bietet, können sich die Kosten hier schnell summieren und die Vorteile überwiegen. Besonders in Familien, in denen ein Elternteil gesetzlich, das andere privat versichert ist, stellt sich daher häufig die Frage, wie das Kind versichert werden soll.
Gesetzliche und private Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder kostenlos mitversichert. Für sie ist weder ein eigener Versicherungsvertrag noch zusätzliche Beiträge notwendig. Dies gilt auch dann, wenn sie volljährig sind und nicht mehr zu Hause wohnen. Befinden sie sich noch in Ausbildung und verdienen nicht mehr als maximal 400 Euro monatlich, besteht die Familienversicherung weiter.
Ist nur ein Elternteil gesetzlich versichert, ist das Kind ebenfalls familienversichert. Dies geht allerdings nur dann, wenn der privat Versicherte kein Einkommen über der Jahresentgeltgrenze von derzeit 49.500 Euro brutto im Jahr (2012: 50.850 Euro brutto pro Jahr) und ein regelmäßig höheres Einkommen als der gesetzlich versicherte Elternteil hat. Ansonsten muss das Kind privat versichert werden. Ebenso wenn beide Elternteile privat versichert sind. Dann muss das Kind auf jeden Fall eigenständig versichert werden.
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Kinder
Die private Krankenversicherung bietet auch Vorteile gegenüber der gesetzlichen. So werden in der Regel mehr Leistungen erstattet. Die Terminvergabe erfolgt auch bei Fachärzten schneller. Zudem ist keine Gesundheitsprüfung notwendig, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim privaten Krankenversicherer eines Elternteils angemeldet wird. Allerdings sollen Sie bedenken, dass Sie Medikamente und Behandlungskosten bei der PKV zunächst vorstrecken müssen, bevor die Versicherung sie Ihnen zurückzahlt.
Besteht die Möglichkeit der Familienmitversicherung bei der GKV sollte man dennoch genau überlegen, ob die Versicherung in der PKV nicht eine zu hohe finanzielle Belastung darstellt, vor allem dann wenn mehrere Kinder vorhanden sind. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann Ihnen hier bei der Entscheidung behilflich sein. (Nähere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie auch hier.)
Bild: panthermedia.net | Fabrice Michaudeau
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9. Dezember 2011
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